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Patentrecht 2027

Am 1. Januar 2027 tritt das teilrevidierte Patentrecht in Kraft. Welche Auswirkungen hat das neue Recht für vorher eingereichte und damit noch hängige Patentanmeldungen?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Patentrechts erhalten Sie mehr Möglichkeiten. Sie können neu wählen, wie umfassend Ihre Patentanmeldung geprüft werden soll: 

  • Teilweise Sachprüfung
    Das IGE prüft auch künftig jede Patentanmeldung auf die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorgaben, nicht aber darauf, ob die Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht
    Neu führt das IGE aber zu jeder Anmeldung eine kostenpflichtige Recherche zum Stand der Technik durch und fasst die massgeblichen Erkenntnisse in einer Stellungnahme zusammen. Der Recherchebericht wird zusammen mit der Anmeldung auf Swissreg veröffentlicht. Dies gibt Ihnen und interessierten Dritten Aufschluss über die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung und hilft Ihnen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

  • Vollständige Sachprüfung
    Auf Wunsch können Sie neu die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen einschliesslich der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit beantragen. Damit erhalten Sie – wie in anderen Ländern – ein vollständig geprüftes Patent und können besser abschätzen, ob Ihr Patent vor Gericht Bestand haben würde.

Das neue Patentrecht bietet Ihnen zudem die folgenden Vorteile:

  • Das IGE prüft neu 15 statt 10 Patentansprüche ohne zusätzliche Gebühren.
  • Reichen Sie die technischen Unterlagen auf Englisch ein, müssen Sie sie nicht mehr in eine Amtssprache übersetzen, da Anmeldungen neu auf Englisch veröffentlicht werden können (Art. 58a Abs. 4 des neuen Patentgesetzes). Eine freiwillige Übersetzung auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ist weiterhin möglich.

(Stand am 20. Mai 2026)

Weitere Informationen zu den Neuerungen der Patentrechtsrevision finden Sie auf der Seite vom IGE.

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