
Am 1. Januar 2027 tritt das teilrevidierte Patentrecht in Kraft. Welche Auswirkungen hat das neue Recht für vorher eingereichte und damit noch hängige Patentanmeldungen?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Patentrechts erhalten Sie mehr Möglichkeiten. Sie können neu wählen, wie umfassend Ihre Patentanmeldung geprüft werden soll:
Teilweise Sachprüfung
Das IGE prüft auch künftig jede Patentanmeldung auf die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorgaben, nicht aber darauf, ob die Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.
Neu führt das IGE aber zu jeder Anmeldung eine kostenpflichtige Recherche zum Stand der Technik durch und fasst die massgeblichen Erkenntnisse in einer Stellungnahme zusammen. Der Recherchebericht wird zusammen mit der Anmeldung auf Swissreg veröffentlicht. Dies gibt Ihnen und interessierten Dritten Aufschluss über die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung und hilft Ihnen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Das neue Patentrecht bietet Ihnen zudem die folgenden Vorteile:
(Stand am 20. Mai 2026)
Weitere Informationen zu den Neuerungen der Patentrechtsrevision finden Sie auf der Seite vom IGE.