
Was Unternehmen jetzt über die Schweizer «VerpV» und die Europäische «PPWR» wissen sollten.
Lange galt in der Schweiz eine einfache Regel: Wer Getränke in Flaschen oder Dosen verkauft, muss sich um deren Entsorgung kümmern. Für alles andere – Kosmetiktiegel, Lebensmittelgläser, Kunststoffverpackungen usw. – gab es keine vergleichbaren Vorgaben. Dies ändert sich nun grundlegend.
Die neue Verpackungsverordnung (VerpV), die ab Januar 2027 in Kraft tritt, weitet die Regeln auf alle Verpackungstypen und -materialien aus. Was das für ein Unternehmen konkret bedeutet, hängt davon ab, was es verpackt, aus welchem Material und in welcher Menge.

Grundlage für die neue Schweizer Verordnung (VerpV) sind parlamentarische Aufträge mit klaren Zielen: Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling ausbauen, Rezyklate stärker einsetzen.
Die Schweizer Regeln in der VerpV werden dabei enger an die europäische Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) angelehnt, die im EU-Raum bereits ab Mitte August 2026 gilt. Für Basler Unternehmen, die Produkte nach Deutschland, Frankreich, Österreich oder andere EU-Länder exportieren, gilt die PPWR direkt – sie sind also von beiden Regelwerken betroffen.
Die Schweizer VerpV staffelt die Anpassungen über mehrere Jahre:
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gilt in den Mitgliedstaaten der EU ab dem 12. August 2026. Sie reguliert Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Verpackungen neu. Schweizer Unternehmen, die Produkte in die EU liefern, sind direkt in der Pflicht, diese einzuhalten.
Wer als Schweizer Produktionsbetriebe, Importeur:in oder Vertreiber:in in die EU liefert, muss eine technische Dokumentation führen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die belegt, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht. Diese Erklärung ist fünf Jahre bei Einwegverpackungen, beziehungsweise zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen, aufzubewahren und muss den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Fehlt sie oder ist die Dokumentation lückenhaft, drohen Sanktionen bis hin zum Verkaufsverbot. Wichtig für Basler Unternehmen: Die europäische PPWR gilt zwar für die Schweizer Inlandproduktion und Entsorgung nicht automatisch (es bleibt Schweizer Recht massgeblich), wer jedoch in die EU exportiert, muss die EU-Vorgaben bei diesen Produkten erfüllen.
Unternehmen, welche die Meldepflicht erfüllen wollen, sollten bereits heute genau wissen, welche Materialien in welchen Mengen in den Verpackungen stecken. Wer ab 2030 die Schweizer Designvorgaben einhalten will, ist gut beraten, bereits jetzt Entwicklungsprozesse zu initiieren. Und für Exporte in die EU muss jetzt hingeschaut werden.
Wer die beiden Regelwerke im Detail lesen will, findet hier die Europäische PPWR und hier die Schweizer VerpV.
Quelle: Verpackungen: Grosse Veränderungen bei den Spielregeln. - BaselCircular