Innovationskraft ist ein zentraler Erfolgsfaktor für KMU. Aber diese müssen auch mit ihrem «Geistigen Eigentum» bestmöglich umgehen und keine unnötigen Risiken eingehen. Das Hightech Zentrum Aargau bietet praxisnahe und wirkungsvolle Unterstützung.
«Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.» Dieses Zitat stammt von Erich Otto Häusser (1930-1999), dem Präsidenten des Deutschen Patentamts von 1976 bis 1995. Die Kernaufgabe des Hightech Zentrums Aargau hängt mit dem ersten Teil dieses Zitats zusammen. Unsere Mission ist die Erhöhung der Innovationskraft von Aargauer KMU. Der zweite Teil des Zitats ist noch viel zu oft Realität im KMU-Alltag, das heisst, hier gibt es durchaus aktivierbares Potential. Auch auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts nehmen die Experten des Hightech Zentrums Aargau ihre Rolle als Netzwerkpartner wahr – als Bewusstseinsförderer, Begleiter und Vorbereiter.
Praktisch jedes KMU muss diese Frage beantworten
Die Ausgangslage: Praktisch jede Firma verfügt über «Geistiges Eigentum», über geschützte und nicht geschützte, über geheime und frei zugängliche Teile. Jede Firma sollte bewusst und geplant mit ihrem «Geistigen Eigentum» umgehen und somit auch diesen Teil des Vermögens bestmöglich managen.
Was heisst das im Fall eines Innovationsprojekts? Oberste Priorität hat die Abklärung des Stands der Technik, noch bevor Forschungs- und Entwicklungsarbeiten starten oder die Frage der Finanzierung thematisiert wird.
Es gibt den freien Stand der Technik, das sind technische Lösungen, die entweder nie patentiert wurden oder bei denen es keine laufenden Patente gibt. So war zum Beispiel das Rad, eine der wichtigsten Erfindungen der Menschheit, nie patentiert. Es steht seit rund fünfeinhalb Jahrtausenden und unbefristet allen als freier Stand der Technik zur Verfügung. Nehmen wir einmal an, in einer Firma käme jemand auf die Idee, wie er die Radnabe so auf der Achse lagern könnte, dass der Gleitwiderstand noch kleiner würde oder dass eine verbesserte Selbstschmierung erreicht werden könnte. Bevor sich die Entwickler an die Arbeit machen, sollten sie sorgfältig abklären, ob die betreffende Idee irgendwo auf der Welt bereits beschrieben und allenfalls sogar geschützt worden ist – oder eben nicht.
Zu finden sind diese Erfindungen im grössten technischen Literaturfundus der Welt, in den Patentdokumenten. Allerdings taucht bei dieser Suche ein Problem auf. Patentdokumente sind nicht primär technische, sondern juristische Dokumente mit technischem Inhalt. Ein Laie tut sich schwer, die benötigte Information zu finden. Kommt man auf die Idee, das englische Wort für Radnabe, «wheel hub», in das Suchfeld der frei verfügbaren Datenbank des Europäischen Patentamts «Espacenet» einzutippen, dann resultieren fast 67’000 Treffer. All diese Dokumente zu lesen, dauert ziemlich lange.
Unterstützung bei der Suche
Wie findet ein Entwickler die relevante Patentliteratur? Entweder man lernt, wie die Suche verfeinert wird, zum Beispiel durch die Anwendung der Klassierung der Patentliteratur oder man zieht jemanden zu Rate, der dieses Prozedere bereits beherrscht. Als Aargauer Firma kann man sich an das Hightech Zentrum Aargau wenden. Dort bearbeiten Experten die technische Beschreibung so lange, bis eine klare Definition vorliegt. Diese Beschreibung wird an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern gesendet, das einen fachlich versierten Rechercheur zuteilt. Ein ganzer Tag dauert die Recherche am IGE mit dem professionellen Rechercheur, dem Auftraggeber und dem Experten des Hightech Zentrum Aargau. Der Auftraggeber kennt, nach diesem erfahrungsgemäss sehr anstrengenden Tag, sehr vieles zum freien und geschützten Stand der Technik im recherchierten Bereich und bekommt die relevantesten Dokumente auf einem Stick mit nach Hause.
Geheimhaltung sicherstellen
Nehmen wir an, die Idee sei wirklich neu, so muss man sich nun entscheiden, wie man sein «Geistiges Eigentum» schützen will. Oberste Priorität hat jetzt, mit allen beteiligten Parteien strikte Geheimhaltung zu vereinbaren. Es wird eine vertragliche Geheimhaltungserklärung zwischen den Parteien abgeschlossen. Wird das unterlassen, ist die gemeinsame Erfindung offengelegt, damit nicht mehr neu und somit nicht mehr patentfähig. Auch im Zusammenhang mit der Geheimhaltungserklärung können die Experten des Hightech Zentrums Aargau die nötige Unterstützung leisten.
Welche Art des Schutzes?
Der technische Gegenstand ist erfolgreich entwickelt worden. Bevor die Erfindung in irgendeiner Weise Dritten zugänglich gemacht wird, muss die Frage beantwortet werden, wie diese Erfindung geschützt werden soll. Falls die Erfindung zum Patent angemeldet werden soll, ist das der späteste Zeitpunkt eine Patentanwaltskanzlei beizuziehen. Diese wird die Patentanmeldung verfassen und einreichen. Diese komplexe Angelegenheit erfordert so viel Wissen, dass ein Laie mit grösster Wahrscheinlichkeit scheitert. Diese Aufgabe gehört deshalb von Anfang an in die Hände eines zugelassenen Patentanwalts, der diesen «Fall» über alle Stadien begleitet, von der nationalen bzw. internationalen Einreichung, dem Patent-Erteilungsprozesses bis zum Ablaufen.
Erfindungspatente sind nur ein kleiner, aber wichtiger Teil des möglichen Umgangs mit dem «Geistigen Eigentum» einer Firma. Grundsätzlich können Erfindungen zum Zweck ihrer Nutzung geheim gehalten werden. Oder sie werden in irgendeiner Form offengelegt und bilden fortan den freien Stand der Technik. Dazu reicht beispielsweise bereits ein Vortrag oder der Versand eines Warenmusters ohne Geheimhaltung. Eine solchermassen offengelegte Erfindung darf man selbst natürlich nutzen – aber alle anderen ebenfalls. Das mögliche Recht auf ein befristetes, geografisch definiertes Monopol an der Erfindung ist in einem solchen Fall für immer verloren.
Eines der bekanntesten Beispiele einer geheim gehaltenen Erfindung ist die Rezeptur von Coca-Cola. Seit 1882 wird die Brause nach einem geheimen Rezept produziert. Mit dem Getränk werden jedes Jahr Milliarden umgesetzt. Damit verglichen ist ein zeitlich und geografisch begrenztes Recht zum Verbieten der Nutzung einer Erfindung durch Dritte, somit ein erteiltes, laufendes Patent, eher bescheiden.
Ein erteiltes Erfindungspatent, das voraussetzt, dass die Erfindung offengelegt wird, gilt für maximal 20 Jahre ab internationaler Anmeldung (ausgenommen Patente auf pharmazeutische Wirkstoffe, wo eine Verlängerung um bis zu fünf Jahren möglich ist).
Auch Schutz für Marken und Design ist möglich
Neben Patenten gibt es noch andere Arten von «Geistigem Eigentum», die geschützt werden können. Das sind beispielsweise Marken: von reinen Wortmarken und Bildmarken bis zu kurzen Erkennungsmelodien und einer Mischung von allem. Marken begegnen uns ständig und sind ein wichtiges Erkennungszeichen, sowohl im Bereich Business to Consumer (B2C) als auch im Bereich Business to Business (B2B). Bewusst oder unbewusst lassen wir uns bei vielen (Kauf-)Entscheiden von Marken leiten. Jede Unternehmung tut gut daran zu überlegen, ob und wie sie Marken aufbaut und schützt. Registrierte Marken dürfen durch das hochgestellte ® (Registered) gekennzeichnet werden. Auch der Schutz von Marken ist auf der Homepage des IGE hervorragend beschrieben.
Das Design, das heisst das reine Erscheinungsbild von Gegenständen, kann ebenfalls geschützt werden, wenn es einzigartig und neu ist. Patentanwaltskanzleien verfügen oft über zugelassene Spezialisten, die sich in allen Fragen im Zusammenhang mit den vorgenannten Schutzrechten auskennen. Man ist gut beraten, diese Dienstleistung zu nutzen.
Der Sonderfall Werke
Bei Werken entsteht das Schutzrecht praktisch mit der Schaffung. Lieder, Bücher, Bilder, Fotos, Filme, Computerprogramme oder Skulpturen gehören den jeweiligen Autoren bzw. Produzenten, sofern die Rechte nicht abgetreten werden. Die Nutzung durch Dritte ist immer genehmigungspflichtig. Gekennzeichnet werden solche Werke mit dem Copyright-Symbol ©, zusätzlich mit der Angabe des Eigentümers und der Jahreszahl. Bei Filmen sieht man dies praktisch bei jedem Abspann.
Neben den schützbaren Werten des «Geistigen Eigentums» gibt es viele Dinge von hohem Wert, die nicht geschützt werden können, beispielsweise Geschäftspläne, Prozesse, Netzwerke, Vorhaben und Ideen. Wichtig ist, dass man die Möglichkeiten kennt, umsichtig abwägt und bewusst entscheidet, wie man mit dem eigenen «Geistigen Eigentum» umgehen will.
Das Hightech Zentrum Aargau kann seinen Kunden die Vorbereitung und Begleitung einer eintägigen Patentrecherche mit einem Patentexperten des IGE in Bern anbieten. In firmenspezifischen, eintägigen, kostenpflichtigen Workshops kann die Grundlage der Strategie für Umgang und Nutzung des «Geistigen Eigentum» erarbeitet werden.
SPIERENBURG & PARTNER AG Patent- und Markenanwälte ist eine kleine Patentanwaltskanzlei in Niederrohrdorf, Aargau, die seit mehr als 20 Jahren besteht, viele Kunden in der Region und einen guten Draht zum Hightech Zentrum Aargau hat. Wir sind zwei Patentanwältinnen, Christina Tompkin und Annette Mäder, einen Patentanwalt, Pieter Spierenburg, und eine Fachfrau Patent- und Markenadministration, Wilma Rothwell-Verhoeven. Wir sind Schweizer und Europäische Patentanwälte und haben eine grosse Erfahrung in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen im Bereich Mechanik, Physik. Ferner haben wir auch eine grosse Erfahrung im Bereich Marken und Designs. Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse unserer Kunden richtig zu erfassen und massgeschneiderte Lösungen zum Schutz des Geistigen Eigentums anzubieten. Dazu gehört durchaus auch mal, dass wir dem Kunden raten, keine Patentanmeldung einzureichen, sondern die Erfindung sonst zu veröffentlichen. Wir sind Mitglied des IP-Beratungsnetzwerks des IGE, d.h. wir bieten eine unentgeltliche Erstberatung von etwa 45 Minuten an. Wir sind Mitglied der AIHK, des Gewerbevereins Rohrdorferberg, und der Berufsverbände EPI, VESPA, VSP, INGRES und LES.
«Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist das Patent- und Markenamt der Schweiz. Das IGE bietet verschiedene Dienstleistungen an, eine davon ist die begleitete Patentrecherche. Kunden erhalten einen Überblick zum Stand der Technik und können abschätzen, ob ihre Idee neu ist. Das Resultat ist die ideale Basis für die weiteren Schritte, wie z.B. eine Patentanmeldung oder Gespräche mit Investoren.»